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Datenschutzerklärung und -hinweise

Spannfix Schraubstock in Einzelteilen

Garantiebedingung

Wir gewähren eine Garantie von fünf Jahren auf alle Spannfix-Schraubstöcke. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf durch den Erstendabnehmer. Maßgebend ist das Datum auf dem Original-Kaufbeleg.

Diese Garantie deckt Material- und Herstellungsfehler ab. Ausgenommen sind Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, normale Abnutzung oder äußere Einflüsse verursacht wurden.

Der Garantieanspruch erlischt, wenn nicht autorisierte Reparaturen oder Eingriffe vorgenommen werden oder wenn das Produkt mit nicht originalen Ersatz-, Ergänzungs- oder Zubehörteilen ausgestattet wird, die einen Defekt verursachen.

Wir leisten für einen Zeitraum von fünf Jahren Garantie nach Maßgabe der folgenden Regelungen bei Mängeln am Werkzeug, die nachweislich innerhalb der Garantiezeit auf einem Material- oder Herstellungsfehler beruhen.
Bei Werkzeugen, die gewerblich oder beruflich gebraucht werden oder gleichzusetzend beansprucht werden, beträgt die Garantiezeit zwölf Monate.

Diese Garantie gilt für Werkzeuge, die innerhalb der Europäischen Union (einschließlich Norwegen und Schweiz) gekauft und dort verwendet werden.

Um einen Garantieanspruch geltend zu machen, muss der originale Kaufbeleg zusammen mit dem Produkt vorgelegt werden. Die Angaben auf dem Beleg müssen mit den Produktdaten übereinstimmen.

Die Registrierung ist nur möglich, wenn Sie der Speicherung der einzugebenden Daten zustimmen. Maßgeblich für die Registrierung innerhalb der genannten Frist ist die Rechnung oder der Beleg des Verkäufers, von dem Sie das Werkzeug erworben haben. Der Original-Kaufbeleg ist daher aufzubewahren.

Im Garantiefall können Sie unseren Kundensupport kontaktieren. Sofern Sie das Werkzeug eigenständig an uns senden, haben Sie die Transportkosten und das Transportrisiko zu tragen. Je nach Situation reparieren wir das Produkt oder ersetzen es durch ein gleichwertiges Modell. Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.

Andere Ansprüche als das in diesen Garantiebedingungen genannte Recht auf Behebung der Mängel am Werkzeug werden durch unsere Garantie nicht begründet. Sie haben insbesondere keinen Anspruch auf die Übermittlung eines Ersatzwerkzeugs für die Dauer der Reparatur.

Die Abtretung von Ansprüchen aus dieser Garantie ist ausgeschlossen. Diese Garantie findet auf gebraucht gekaufte Produkte keine Anwendung.

Ein Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Auf diese Garantie findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG) Anwendung.

Erfüllungsort für die Garantieverpflichtung ist Remscheid, Deutschland. Gerichtsstand Wuppertal.

BERNSTEIN-Werkzeugfabrik Steinrücke GmbH
Industriehof Trecknase 1
42897 Remscheid